Sitzung: 13.11.2024 Rat der Gemeinde Böhme
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BÖ/088/2024/XI
Fachbereichsleiter Björn Fahrenholz stellt die Drucksache mit den geänderten Beschlussvorschlag aus dem Verwaltungsausschuss vor. Er weist auf den aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 187 v. H. hin. Dieser wird noch einmal öffentlich bekannt gemacht. Die Festsetzung bei der Grundsteuer B ist auf 190 v. H. vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen worden.
Beschluss:
1. Der nach § 7 NGrStG bei der Hauptveranlagung
zu ermittelnde aufkommensneutrale Hebesatz bei der Grundsteuer B wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die im Entwurf vorliegende Satzung über die
Änderung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Böhme zur Festlegung der
Hebesätze der Grundsteuern A und B, sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025
wird beschlossen.
Die Hebesätze betragen
für die Grundsteuer A 400
v. H.,
für die Grundsteuer B 190
v. H.,
und für die Gewerbesteuer 450 v. H..