Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Fachbereichsleiter Björn Fahrenholz stellt die Drucksache mit den geänderten Beschlussvorschlag aus dem Verwaltungsausschuss vor. Er weist auf den aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 187 v. H. hin. Dieser wird noch einmal öffentlich bekannt gemacht. Die Festsetzung bei der Grundsteuer B ist auf 190 v. H. vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen worden.


Beschluss:

1.  Der nach § 7 NGrStG bei der Hauptveranlagung zu ermittelnde aufkommensneutrale Hebesatz bei der Grundsteuer B wird zur Kenntnis genommen.

2.  Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Änderung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Böhme zur Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B, sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025 wird beschlossen.

Die Hebesätze betragen
für die Grundsteuer A                            400 v. H.,
für die Grundsteuer B                             190 v. H.,
und für die Gewerbesteuer  450 v. H..