Sitzung: 17.09.2024 Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/146/2024/XI
Samtgemeindebürgermeister Björn Symank erläutert die Drucksache.
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2024. Verteilt wird von den um die
Kreisumlage verringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für 2024 ergibt sich damit die
folgende Verteilung:
|