Sitzung: 10.06.2024 Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zu der vom Landkreis geplanten Ausweisung weiterer Vorrangflächen für die Windenergienutzung wird mitgeteilt, dass im Sommer ein avifaunistisches Gutachten erstellt werden soll, dieses wurde bereits vom Landkreis beauftragt. Mit der Vorlage eines ersten Entwurfes des RROP wird für die Herbst- bzw. Wintermonate gerechnet.
Aktuell ist davon auszugehen, dass in diesem Entwurf sowohl Flächen im Bereich Groß Häuslingen wie auch in den benachbarten Orten Südkampen, Groß Eilstorf, Böhme und Bierde ausgewiesen werden.
Zusammen mit dem unmittelbar anschließenden Vorranggebiet in Otersen und weiterer Flächen am Lohberg könnten dann in einigen Jahren zwischen dem Lohberg (Wittlohe) und dem Hellberg (Bierde) rd. 60 Windenergieanlagen mit einer Höhe von rd. 260 m stehen. Hinzu kommen weitere geplante Anlagen auf der gegenüberliegenden Allerseite in Hülsen und Westen.
Dieses wird das Landschaftsbild massiv verändern und – je nach dem persönlichen Empfinden – auch Auswirkungen auf die Lebensqualität haben. Umso wichtiger ist es, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Orte in angemessener Weise an den Erträgen dieser Windenergieanlagen partizipieren können. Hierzu gibt es zum einen neue gesetzliche Regelungen und zum anderen die Möglichkeit der Grundeigentümer freiwillig Anteile der Pachteinnahmen entsprechend zur Verfügung zu stellen.
Zumindest die Eigentümergemeinschaften in Häuslingen und Otersen haben Grundsatzbeschlüsse dazu gefasst, die angemessen und gut sind und weit über die Beträge hinausgehen die aktuell z. B. in Groß Eilstorf gezahlt werden. Derzeit sind die Kontakte zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Gemeinde Häuslingen gut und es wurde zugesagt, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend informiert wird. Dies macht aber erst dann Sinn, wenn es auch etwas Konkretes zu berichten gibt. Dies wird der Fall sein, wenn der Landkreis erste Unterlagen mit Flächen und weiteren Eckdaten zur Verfügung stellt.