Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Grüngutstelle der Gemeinde ist auch in diesem Jahr wieder zu den bekannten Zeiten geöffnet. Die Rahmenbedingungen wurde mit dem Landkreis Heidekreis, der für die Genehmigung zuständig ist, abgestimmt.

Rasenschnitt und Laub muss nun in bereitstehenden Container abgeliefert werden, eine regelmäßige Abfuhr ist vorgeschrieben. Strauchschnitt kann weiterhin auf den vorhandenen Platten gelagert werden.

Die Anpassung der Preise war zwingend erforderlich. Sie orientieren sich an den Preisen, die auch von der AHK für die von ihr betriebenen Grüngutannahmestellen im Landkreis nimmt. Damit erreicht die Gemeinde Häuslingen aktuell einen Kostendeckungsgrad von ca. 40 – 50 %. Der Restbetrag wird von der Gemeinde Häuslingen getragen.

Ende des Jahres soll entschieden werden, ob die aktuelle Regelung auch für die kommenden Jahre in dieser Form beibehalten werden soll.