Sitzung: 03.04.2024 Bau- und Friedhofsausschuss der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/126/2024/XI
Kevin Grochotzky erläutert die Drucksache. Der Vorsitzende Heinz Bäßmann erkundigt sich, ob die Bestattungsarten Heidegarten und Baumgrabanlage nur für den Friedhof Groß Häuslingen oder allgemein aufgenommen werden. Die neuen Bestattungsarten werden allgemein aufgenommen, falls diese Bestattungsarten auf anderen Friedhöfen angeboten werden sollen.
Ratsmitglied Wolfgang Leseberg schlägt vor, die vorzeitige Einebnung von Gräbern zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung zu ändern. Die Verwaltung nimmt eine entsprechende Anpassung im Entwurf der 3. Änderung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller).
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem beschließt die 3. Änderung der Friedhofssatzung der
Samtgemeinde Rethem (Aller) in der vorliegenden Form zu erlassen.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt die Satzungsänderung entsprechend auszufertigen
und gemäß den geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung der Samtgemeinde Rethem
(Aller) bekanntzumachen.