Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt – vorbehaltlich des Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger – gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Plangebiet in der Gemeinde Frankenfeld. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf zwei Teilflächen.