Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Kevin Grochotzky erläutert, dass der ursprünglich für einen neuen Gedenkplatz vorgesehene Standort nicht barrierefrei erreichbar ist. Die Kosten für die Neuanlage eines weiteren Gedenkplatzes ist günstiger als die Herstellung des barrierefreien Zuganges zum ursprünglich vorgesehenen neuen Gedenkplatz. Die verfügbaren Plätze auf dem Waldfriedhof reichen noch für circa zwei Jahre. Durch den neuen Gedenkplatz wird der Bedarf für geschätzt weitere zehn Jahre gedeckt. Dann enden diverse Ruhefristen und Plätze am Gedenkplatz können neu vergeben werden.

 

Ausschussmitglied Jan Frederik Meyer erkundigt sich, ob der Waldfriedhof durch Ankauf eines weiteren Grundstückes erweitert werden kann.


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, den vierten Gedenkplatz auf dem Waldfriedhof Altenwahlingen gemäß des vorliegenden Gestaltungsvorschlags zu errichten.

 

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, dass entsprechende Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung) nach Genehmigung des Haushalts 2024 vorzunehmen und den Auftrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.