Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Satzung muss folgender Satz in § 1 Abs. 2 geändert werden:

„Zur Ehrenbürgerin oder zum Ehrenbürger kann nur gewählt werden, wer sich um die Gemeinde Häuslingen weit über das besondere Maß hinaus verdient gemacht hat.“

 

Der Neue Satz lautet:

Zur Ehrenbürgerin oder zum Ehrenbürger kann nur gewählt werden, wer sich um die Gemeinde Häuslingen über das übliche Maß hinaus verdient gemacht hat.

 

Weitere Änderungswünsche gibt es nicht.

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft und Ehrenbezeichnungen der Gemeinde Häuslingen.