Sitzung: 19.02.2024 Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HSL/086/2024/XI
In der Satzung muss folgender Satz in § 1 Abs. 2 geändert werden:
„Zur Ehrenbürgerin
oder zum Ehrenbürger kann nur gewählt werden, wer sich um die Gemeinde
Häuslingen weit über das besondere Maß hinaus verdient gemacht hat.“
Der Neue Satz lautet:
Zur Ehrenbürgerin oder zum Ehrenbürger kann nur gewählt werden, wer sich um die Gemeinde Häuslingen über das übliche Maß hinaus verdient gemacht hat.
Weitere Änderungswünsche gibt es nicht.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft und Ehrenbezeichnungen der Gemeinde Häuslingen.