Ratsherr Jan Frederik Meyer verlässt für diesem TOP den Ratstisch. 


Beschluss:

 

1.

Die Stellungsnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros wird gefolgt. Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

2.

Der Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 nebst Begründung (Stand: 08.12.2023) wird zugestimmt.  

3.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 nebst Begründung (Stand: 08.12.2023) wird, vorbehaltlich des Zustandekommens des Durchführungsvertrages, gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.