Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die StVO als Ausführungsbestimmung hat sich damit auch erstmal erledigt. Bundestag und Kabinett können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Zwei Gesetze sind bereits an den Vermittlungsausschuss überwiesen worden.

 

Die Verwaltung ist im Gespräch mit dem Landkreis was dies zur Folge hat. Auf den Gemeindestraßen hat die Stadt Rethem relativ freie Hand, aber auch hier läuft ein Antrag über die zuständige Verkehrsbehörde – dies ist der Landkreis. Auf klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) gelten Einschränkungen, hier wird der Landkreis keinen Präzedenzfall zulassen.

 

Sollte die Novellierung der StVG endgültig scheitern, schlägt die Verwaltung vor, beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierungen über den Landkreis zu beantragen, auch wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit gering ist.