Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Durchlass wurde die Möglichkeit der Verlegung der Bushaltestelle vor die Einmündung geprüft. Hier wurde sich mit Vertretern der Polizei, des Landkreises, der NLSTBV, des Busunternehmens, der Behindertenvertretung des Landkreises, der Samtgemeinde und der Gemeinde Frankenfeld vor Ort getroffen. Grundsätzlich dürfen lt. einer Landesrichtlinie Haltestellen an Landstraßen nur nach einer Einmündung und nicht vor einer Einmündung liegen.

 

Da sich hier nach der Einmündung aber eine Kurvensituation befindet wurde vereinbart, dass sämtliche an dem Gespräch beteiligten Personen eine Stellungnahme an die NLSTB abgeben. Ziel ist es zu erreichen, dass die Haltestelle verlegt werden kann. Hierzu wird der Graben ein Stück weit verrohrt, damit eine Haltestelle nach modernen Standards (Leitsysteme für Blinde- und Sehbehinderte) hergestellt werden kann. Leider ist nicht beides, der Durchlass und die Haltestelle, durch die Dorfregionsmittel förderbar. Zurzeit werden die Unterlagen für den Durchlass zusammengestellt (der Antrag wird gerade ausgefüllt, damit dieser zum 30.09.2023 bei ArL gestellt werden kann).

 

Die Haltestelle kann grundsätzlich mit Mitteln der Nds. Nahverkehrsgesellschaft hergestellt werden. Der Fördersatz beträgt hier bis zu 75 %. Eine Antragstellung muss bis Ende Mai 2024 erfolgen.