Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende Frank Leverenz verliest eine Stellungnahme, in der er die Historie der bereits seit 2017 vom Rat gewünschten Spielplatzkonzeption erläutert, die von der jetzigen Verwaltung nun endlich vorgelegt wurde. Die über Facebook geführte Diskussion wird von ihm kritisiert, insbesondere die Rolle der ASGL, vertreten durch ihren Fraktionsgeschäftsführers Karsten Feldmann. Leverenz unterstreicht die Position von CDU und SPD, über das endgültige Konzept erst nach Klarheit über die Unterhaltungskosten entscheiden zu können. Bei der Konzeptausarbeitung müssen zudem Material und Lebensdauer berücksichtigt werden. Begleiterscheinungen wie soziale Medien erschweren die Entscheidung und schaden dem Konzept. Die Entscheidungshoheit liege beim Rat.

 

Stadtdirektor Björn Symank sieht den Wunsch des Rates nach Klarheit über die Unterhaltungskosten als eine Selbstverständlichkeit an und begrüßt es, dass der Rat in dieser Angelegenheit kostenbewusst agiert. Symank kündigt an, nach den noch offenen Redebeiträgen der Fraktionen einen jüngst ausgearbeiteten Kompromissvorschlag vorzulegen, der die letzten Unterhaltungskostenschätzung als Basis berücksichtigt. Kritik an einer von manchen Ratsmitgliedern als zu schnell empfundenen Geschwindigkeit könne er nur in Teilen nachvollziehen. Der Verwaltung sei es bis dato darum gegangen, Grobkonzepte für die Fördermittelbeantragung einzureichen. Mit der nun aufgekommenen Erwartungshaltung, sich bereits jetzt auf konkrete Umsetzungen festzulegen, sei unnötiger zeitlicher Druck aufgekommen.

 

Ratsmitglied Wolfgang Leseberg übt ebenfalls harsche Kritik an der über Facebook stattgefundenen Diskussion, insbesondere dem Auftreten von Karsten Feldmann, der mit falschen oder weggelassenen Fakten Stimmung mache. Diese Diskussion sei, wie auch schon die Diskussion um die Wölpebrücke, einseitig geführt worden und schade allen Beteiligten. Er verweist auf die von der ASGL in Umlauf gebrachten, aber um den Faktor Zehn bis Fünfzehn unterschätzen jährlichen Betriebskosten in Höhe von 4.000€. Auf diese Weise führe man die Bevölkerung an der Nase herum und könne keine Politik machen, so Leseberg. Er sieht es als Kernaufgabe des Rates an, unter Abwägung aller Fakten eine Entscheidung zu treffen, die im Gesamtinteresse der Stadt liege. Zudem müsse mehr Zeit in die Konzeption investiert werden. Dies sei notwendig, da einige der Ziele, wie mehr Angebote für Senioren am Mehrgenerationenplatz, noch nicht erreicht seien.

 

Ratsmitglied Mareile Jahns schließt sich der Darstellung von Wolfgang Leseberg an. Sie ergänzt, dass Ihrer Meinung nach auch die jetzige Verwaltung das Vorhaben, ein Spielplatzkonzept in die Wege zu leiten, verzögert habe und bereits früher in die Fördermittelbeantragung hätte einbringen können.

 

Dem widerspricht Stadtdirektor Björn Symank. Er erläutert, dass die Dorfregion Aller-Wölpe erst im Jahr 2023 genehmigt wurde und die Verwaltung bereits September 2022, parallel zum noch laufenden Genehmigungsverfahren der Dorfregion, den Förderantrag für die Spielplatzkonzeption einbrachte. So wurde gewährleistet, dass nach Genehmigung der Dorfregion verzugslos die Vergabe für die Planungsleistung stattfinden konnte.

 

Ratsmitglied Ute Feldmann lobt das von Frau Stoffers vorgestellte Konzept. Der von CDU/SPD im Bauausschuss gestellte gemeinsame Antrag habe alles wieder durcheinandergeworfen und solle nur verzögern, daher habe die ASGL auch die Öffentlichkeit über Facebook mobilisieren wollen.

 

Die ASGL stellt folgenden Antrag:

„Die ASGL beantragt

  1. Für das Spielplatzkonzept in der am 06.09.2023 dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellten Version Angebote für die Umsetzung, differenziert nach Spielplatz (Berliner Straße, Danziger Straße, Stöcken-Schützenhaus), einzuholen.
  2. Auf Grundlage der Angebote separat für jeden Spielplatz einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramm Aller-Wölpe zu stellen.
  3. Für den Multifunktionsplatz, der neben den Tennisanlagen entstehen könnte, ein konkretes Konzept zur Ausgestaltung zu entwickeln, um dazu im Jahr 2024 einen Förderantrag stellen zu können.
  4. Für die Ortschaften Wohlendorf und Rethem-Moor Konzepte für die Bereitstellung von Spielmöglichkeiten zu entwickeln.
  5. Der Stadtdirektor wird beauftragt Punkt 1 bis 4 umzusetzen.“

 

In Erwartung des von der Verwaltung angekündigten Kompromissvorschlages stellt Frau Feldmann die Abstimmung über ihren Antrag zurück. Anschließend stellt Stadtdirektor Björn Symank seinen Kompromissvorschlag vor, der die vom Rat angestrebte Kostenkontrollfunktion über die Festlegung einer Budgetobergrenze berücksichtigt, eine Antragstellung jedoch noch zum 30.09.2023 ermöglichen soll.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:15 Uhr – 20:25 Uhr, um den Kompromiss in den Fraktionen zu beraten.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung fragt der Ratsvorsitzende die ASGL, ob diese nach den neu gewonnen Erkenntnissen Ihren Antrag zurückziehen. Ratsmitglied Anna Müller antwortet hierauf, dass der Antrag zurückgezogen wird. Nun wird über den neuen Beschlussvorschlag abgestimmt.


Beschluss:

 

1)      Der Rat der Stadt Rethem (Aller) ist bestrebt, die Spielplatzqualität zu erhöhen. Die Investitionsmittel für den Bau und die Umgestaltung von Spielplätzen werden im Haushalt 2024 bereitgestellt und können teilweise aus Fördermittel gedeckt werden. Für den laufenden Betrieb aller Spielplätze werden jährliche Mittel in Höhe von 25.000 € bewilligt.

 

2)      Ein Baubeginn in 2024, spätestens jedoch in 2025 wird angestrebt. Fördermittelanträge sind von der Verwaltung entsprechend zu stellen.

 

3)      Der bis zum 30. September 2023 zu stellende Fördermittelantrag umfasst den Mehrgenerationenspielplatz Berliner Straße.

 

4)      Das finale Konzept wird in einer Arbeitsgruppe, die aus einer Person aus jeder politischen Gruppierung, Verwaltungsmitarbeitern und bei Bedarf externem Sachverstand besteht, bis spätestens März 2024 festgelegt, durch den Rat beschlossen und anschließend durch die Verwaltung als Änderungsanträge in die Fördermittelbewilligung eingebracht. Sollten die Änderungsanträge abgelehnt werden oder Konzept und Anträge nicht mehr übereinstimmen, ist eine neue Beantragung September 2024 durchzuführen.

 

5)      Die Fördermittelbeantragung unter Punkt 3) ist nur als vorläufig zu betrachten. Eine Auftragsvergabe zur Umsetzung von Spielplatzanlagen oder -umgestaltungen hat nur nach Fördermittelbewilligung und Beschluss des Rates über das finale Konzept zu erfolgen.