Sitzung: 19.09.2023 Rat der Stadt Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: RE/103/2023/XI/1
Der Vorsitzende
Frank Leverenz verliest eine Stellungnahme, in der er die Historie der bereits
seit 2017 vom Rat gewünschten Spielplatzkonzeption erläutert, die von der
jetzigen Verwaltung nun endlich vorgelegt wurde. Die über Facebook geführte
Diskussion wird von ihm kritisiert, insbesondere die Rolle der ASGL, vertreten
durch ihren Fraktionsgeschäftsführers Karsten Feldmann. Leverenz unterstreicht
die Position von CDU und SPD, über das endgültige Konzept erst nach Klarheit
über die Unterhaltungskosten entscheiden zu können. Bei der Konzeptausarbeitung
müssen zudem Material und Lebensdauer berücksichtigt werden.
Begleiterscheinungen wie soziale Medien erschweren die Entscheidung und schaden
dem Konzept. Die Entscheidungshoheit liege beim Rat.
Stadtdirektor Björn
Symank sieht den Wunsch des Rates nach Klarheit über die Unterhaltungskosten
als eine Selbstverständlichkeit an und begrüßt es, dass der Rat in dieser
Angelegenheit kostenbewusst agiert. Symank kündigt an, nach den noch offenen
Redebeiträgen der Fraktionen einen jüngst ausgearbeiteten Kompromissvorschlag
vorzulegen, der die letzten Unterhaltungskostenschätzung als Basis
berücksichtigt. Kritik an einer von manchen Ratsmitgliedern als zu schnell
empfundenen Geschwindigkeit könne er nur in Teilen nachvollziehen. Der
Verwaltung sei es bis dato darum gegangen, Grobkonzepte für die
Fördermittelbeantragung einzureichen. Mit der nun aufgekommenen
Erwartungshaltung, sich bereits jetzt auf konkrete Umsetzungen festzulegen, sei
unnötiger zeitlicher Druck aufgekommen.
Ratsmitglied
Wolfgang Leseberg übt ebenfalls harsche Kritik an der über Facebook
stattgefundenen Diskussion, insbesondere dem Auftreten von Karsten Feldmann,
der mit falschen oder weggelassenen Fakten Stimmung mache. Diese Diskussion
sei, wie auch schon die Diskussion um die Wölpebrücke, einseitig geführt worden
und schade allen Beteiligten. Er verweist auf die von der ASGL in Umlauf
gebrachten, aber um den Faktor Zehn bis Fünfzehn unterschätzen jährlichen
Betriebskosten in Höhe von 4.000€. Auf diese Weise führe man die Bevölkerung an
der Nase herum und könne keine Politik machen, so Leseberg. Er sieht es als
Kernaufgabe des Rates an, unter Abwägung aller Fakten eine Entscheidung zu
treffen, die im Gesamtinteresse der Stadt liege. Zudem müsse mehr Zeit in die
Konzeption investiert werden. Dies sei notwendig, da einige der Ziele, wie mehr
Angebote für Senioren am Mehrgenerationenplatz, noch nicht erreicht seien.
Ratsmitglied
Mareile Jahns schließt sich der Darstellung von Wolfgang Leseberg an. Sie ergänzt,
dass Ihrer Meinung nach auch die jetzige Verwaltung das Vorhaben, ein
Spielplatzkonzept in die Wege zu leiten, verzögert habe und bereits früher in
die Fördermittelbeantragung hätte einbringen können.
Dem widerspricht
Stadtdirektor Björn Symank. Er erläutert, dass die Dorfregion Aller-Wölpe erst
im Jahr 2023 genehmigt wurde und die Verwaltung bereits September 2022,
parallel zum noch laufenden Genehmigungsverfahren der Dorfregion, den
Förderantrag für die Spielplatzkonzeption einbrachte. So wurde gewährleistet,
dass nach Genehmigung der Dorfregion verzugslos die Vergabe für die
Planungsleistung stattfinden konnte.
Ratsmitglied Ute
Feldmann lobt das von Frau Stoffers vorgestellte Konzept. Der von CDU/SPD im
Bauausschuss gestellte gemeinsame Antrag habe alles wieder
durcheinandergeworfen und solle nur verzögern, daher habe die ASGL auch die
Öffentlichkeit über Facebook mobilisieren wollen.
Die ASGL stellt
folgenden Antrag:
„Die ASGL beantragt
- Für
das Spielplatzkonzept in der am 06.09.2023 dem Bau- und Umweltausschuss
vorgestellten Version Angebote für die Umsetzung, differenziert nach
Spielplatz (Berliner Straße, Danziger Straße, Stöcken-Schützenhaus),
einzuholen.
- Auf
Grundlage der Angebote separat für jeden Spielplatz einen Förderantrag im
Rahmen des Förderprogramm Aller-Wölpe zu stellen.
- Für
den Multifunktionsplatz, der neben den Tennisanlagen entstehen könnte, ein
konkretes Konzept zur Ausgestaltung zu entwickeln, um dazu im Jahr 2024
einen Förderantrag stellen zu können.
- Für
die Ortschaften Wohlendorf und Rethem-Moor Konzepte für die Bereitstellung
von Spielmöglichkeiten zu entwickeln.
- Der
Stadtdirektor wird beauftragt Punkt 1 bis 4 umzusetzen.“
In Erwartung des
von der Verwaltung angekündigten Kompromissvorschlages stellt Frau Feldmann die
Abstimmung über ihren Antrag zurück. Anschließend stellt Stadtdirektor Björn
Symank seinen Kompromissvorschlag vor, der die vom Rat angestrebte
Kostenkontrollfunktion über die Festlegung einer Budgetobergrenze
berücksichtigt, eine Antragstellung jedoch noch zum 30.09.2023 ermöglichen
soll.
Es folgt eine
Sitzungsunterbrechung von 20:15 Uhr – 20:25 Uhr, um den Kompromiss in den
Fraktionen zu beraten.
Nach der Sitzungsunterbrechung fragt der Ratsvorsitzende die ASGL, ob diese nach den neu gewonnen Erkenntnissen Ihren Antrag zurückziehen. Ratsmitglied Anna Müller antwortet hierauf, dass der Antrag zurückgezogen wird. Nun wird über den neuen Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Rethem (Aller) ist
bestrebt, die Spielplatzqualität zu erhöhen. Die Investitionsmittel für den Bau
und die Umgestaltung von Spielplätzen werden im Haushalt 2024 bereitgestellt
und können teilweise aus Fördermittel gedeckt werden. Für den laufenden Betrieb
aller Spielplätze werden jährliche Mittel in
Höhe von 25.000 € bewilligt.
2) Ein Baubeginn in 2024, spätestens jedoch in
2025 wird angestrebt. Fördermittelanträge sind von der Verwaltung entsprechend
zu stellen.
3) Der bis zum 30. September 2023 zu stellende
Fördermittelantrag umfasst den Mehrgenerationenspielplatz Berliner Straße.
4) Das finale Konzept wird in einer
Arbeitsgruppe, die aus einer Person aus jeder
politischen Gruppierung, Verwaltungsmitarbeitern
und bei Bedarf externem Sachverstand besteht, bis spätestens März 2024
festgelegt, durch den Rat beschlossen und anschließend durch die Verwaltung als
Änderungsanträge in die Fördermittelbewilligung eingebracht. Sollten die
Änderungsanträge abgelehnt werden oder Konzept und Anträge nicht mehr
übereinstimmen, ist eine neue Beantragung September 2024 durchzuführen.
5) Die Fördermittelbeantragung unter Punkt 3)
ist nur als vorläufig zu betrachten. Eine Auftragsvergabe zur Umsetzung von
Spielplatzanlagen oder -umgestaltungen hat nur nach Fördermittelbewilligung und
Beschluss des Rates über das finale Konzept zu erfolgen.