Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Thema „Schottergärten“ wurde vor einiger Zeit in einem Gespräch zwischen der Verwaltung und den vier Mitgliedsgemeinden erörtert. Dazu wird die Verwaltung einen Flyer auflegen, in dem auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen wird (lt. BauGB sind Schottergärten nicht zulässig). Weiter wird dafür sensibilisiert, die entsprechenden Flächen umzugestalten. Ergänzend dazu wird es eine gemeinsame Presseerklärung des Samtgemeindebürgermeisters und der vier Bürgermeister geben.

 

Unabhängig davon wurden die der Gemeinde von Bürgern bereits angezeigten Schottengärten dem Landkreis zur Prüfung weitergeleitet, da hier die Zuständigkeit für dieses Thema liegt.