Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Bestrebungen des Bundes zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland werden vom Heidekreis derzeit eher schleppend aufgegriffen. Insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung ist noch nicht absehbar, wann hier mit der Vorlage eines ersten Entwurfes des RROP gerechnet werden kann.

 

Der Bund und die Länder sind bestrebt, dass die vorliegenden Flächenziele je Landkreis bis spätestens 31.12.2026 umzusetzen sind. Sofern zu diesem Termin kein gültiges RROP vorliegt oder alternativ eine Fristverlängerung erfolgt, könnten Bauanträge für Windenergieanlagen ohne diese Raumplanung gestellt werden.

 

In der unmittelbaren Umgebung der Gemeinde Häuslingen sind derzeit Windflächen in den Gemarkungen Groß Eilstorf, Otersen und Groß Häuslingen mit einer Gesamtzahl von ca. 20 Anlagen mit Höhen von jeweils rd. 250 m in Planung. Hinzu kommen Planungen in den Gemarkungen Böhme, Bierde und Hülsen. Es bleibt festzustellen, dass die umliegenden Landkreise mit ihrer Planungen deutlich weiter fortgeschritten sind als der Heidekreis.