Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dipl.-Ing. Christina Stoffers von arealdesign-Freiraumplanung erläutert das Spielplatzkonzept der einzelnen Spielplätze. Wichtig ist hierbei das Spielplätze auch Kommunikationsplätze sind und diese Sitzplätze benötigen die Überdacht sind. Sie schlägt als Holzart Runinien-Holz vor, da dieses langlebiger ist.

 

Stadtdirektor Björn Symank teilt mit, dass Bürger gefragt hätten was bezüglich der Lärmbelästigung in Richtung der Wohnhäuser getan werden kann. Hierzu antwortet Dipl.-Ing. Christina Stoffers, dass dort eine Strauchhecke gepflanzt werden könnte, diese wächst schnell zu und dämpft den Lärm.

 

Stadtdirektor Björn Symank erläutert, dass die Unterhaltungskosten noch besprochen werden müssten. Übernimmt der Bauhof die Unterhaltung oder wird dies von einer Fremdfirma übernommen, diese Punkte sind noch in der Planung und die Kosten werden geprüft. Dipl.-Ing. Christina Stoffers fügt hinzu, dass der Hersteller auf das Holz 10 Jahre Garantie gibt, dass hier aber dennoch Schrauben und Muttern nachgezogen werden müssten.

 

Stadtdirektor Björn Symank erwähnt kurz, dass wenn die Förderung dieses Jahr bis zum 30.09. beantragt wird, mit einer Bewilligung frühestens im Frühjahr 2024 zu rechnen ist. Die finale Entscheidung könnte man sich daher bis zum Frühjahr aufsparen. Kevin Grochotzky von der Verwaltung fügt hinzu, dass das Material der Spielgeräte nach Auftragsstellung nicht mehr geändert werden könne.

 

Nachtrag über das Protokoll: Nach Rückfrage beim ArL hat sich ergeben, dass solange keine Bewilligung erfolgt ist, Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden können. Dem Antrag ist eine Kostenkalkulation beizufügen. Hier wäre es sinnvoll sich an den Kosten für das teurere Material zu orientieren.

 

Die CDU-/SPD-Fraktion reicht eine Beschlussänderung ein und begründet diese wie folgt:

 

Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll als erstes ein Förderantrag für den Mehrgenerationenplatz Berliner Straße gestellt werden. Die Politik wurde bisher im Grunde überhaupt nicht eingebunden. Nach § 12 GemHKVO soll bei Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung durcheinen Wirtschaftsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die wirtschaftlichste Variante ermittelt werden. Hier geht es um mind. 300.000 €, so dass es sich unzweifelhaft um eine Investition von erheblicher Bedeutung handelt (zu betrachten ist nicht das einzelne Spielgeräte, sondern die Eirichtung des Spielplatzes als Sachgesamtheit.) Dazu gehörten auch die Ermittlung der Folgekosten und die Beurteilung der Verwaltung, ob die Kosten überhaupt finanzierbar sind, ohne die übrigen Aufgaben der Gemeinde zu gefährden. Es darf nicht nur auf den Zuschuss „geschielt“ werden, da die Folgekosten ausschließlich von der Stadt zu tragen sind. Alle diese Fragen wurden bisher nicht geklärt. Es wäre daher unverantwortlich, mit einem Schnellschuss gerade mit der umfangreichsten Maßnahme zu beginnen. Um den Bürgern und Bürgerinnen zu zeigen, dass es der Politik mit der Verbesserung der Spielplatzsituation erst ist, sollte daher mit einigen kleineren, überschaubaren Maßnahmen begonnen werden. Über die weiteren Maßnahmen kann dann in aller Ruhe und nach Vorliegen aller Grundlagen diskutiert und ein Antrag zum 30.09.2024 gestellt werden.

 

Der ursprüngliche Beschluss

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt das Spielplatzkonzept in seiner Fassung vom xx.xx.xxxx.

 

Der Stadtdirektor wird dazu beauftragt, fristwahrend zum 30.09.2023 einen Förderantrag zur Aufwertung des Spielplatzes Berliner Straße zu stellen. Für die weiteren Spielplätze soll 2024 ein Förderantrag gestellt werden.“

 

Wird wie folgt geändert: .


Beschluss:

 

Das Konzept des Planungsbüros arealdesign-Freiraumplanung wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:

 

  1. Hauptspielplatz für die Gesamtstadt wird der Mehrgenerationenplatz an der Berliner Straße.
  2. Im Kernort Rethem wird als weiterer Spielplatz der bisherige Spielplatz an der Schule unterhalten.
  3. Der sogenannte „3. Tennisplatz“ wird zu einem Multifunktionsplatz für Jugendliche umgestaltet.
  4. Der bisherige Spielplatz „Danziger Straße“ wird zu einem reinen Bolzplatz umgestaltet.
  5. Die Gestaltung der bisherigen Spielplätze in Rethem-Moor und Stöcken wird überprüft. Für einen Spielplatz in Wohlendorf ist zunächst die Grundstücksfrage zu klären.
  6. Als erste Bausteine sind die Maßnahmen nach Ziff. 3 und 4 umzusetzen. Daneben ist der Platz am Minigolfgebäude durch ein oder zwei Spielgeräte nach Rücksprache mit der Landjugend, die den Platz vor Jahren gestaltet hat, aufzuwerten.
  7. Für diese Maßnahmen ist ein entsprechender Antrag zum 30.09. im Rahmen der Dorfregion zu stellen.
  8. Über Art und Umfang der übrigen im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen ist vor Antragstellung noch im Rahmen der Finanzierbarkeit zu entscheiden. Entsprechende Anträge sind dann in den Folgejahren zu stellen.