Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2019:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

218.248,94 €

werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

210.336,02 €

und in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses

7.912,92 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Dem Stadtdirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.