Sitzungsgast Felix Camphausen fragt an, ob bei der Kindergartenumfrage die Eltern darüber informiert wurden, dass ein Waldkindergarten nur bis 12:00 Uhr geöffnet sein darf.

 

Samtgemeinde Bürgermeister Björn Symank entgegnet mit Verweis auf die Durchführungsverordnung zum NKitaG, dass ein Waldkindergarten länger als 12:00 Uhr betrieben werden darf und bis zu sechs Stunden am Tag Kinder betreuen kann.