Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ratsherr Felix Camphausen stellt den Antrag vor.

 

Ratsherr Frank Leverenz erwähnt, dass die die Geschäftsordnung am Anfang einer Legislationperiode beschlossen wird. Er könne nicht verstehen, warum diese im Nachgang immer wieder verändert werden soll. Desweiteren äußert er, dass die Hauptbesprechungen zu den einzelnen Themen in den Ausschüssen stattfinden und nicht im Rat.

 

Samtgemeindebürgermeister Björn Symank fügt ergänzend hinzu, dass es regelmäßige Bürgerinformationsveranstaltungen gibt.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, die §§ 4 und 17 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

§ 4

Der regelmäßige Sitzungsablauf ist folgender:

a) Eröffnung der Sitzung,

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit,

c) Feststellung der Tagesordnung,

d) Genehmigung der Niederschrift über die vorhergegangene Sitzung,

e) Bericht der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen,

f) Unterbrechung für Fragen der Einwohner*innen zu Beratungsgegenständen und anderen Gemeindeangelegenheiten

g) Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Verhandlungsgegenstände, dazu jeweils Bericht über die Empfehlungen der Ausschüsse und des Samtgemeindeausschusses,

h) Bericht der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten,

i) Anträge und Anfragen,

j) nichtöffentliche Sitzung, (gleicher Ablauf wie unter c bis i)

k) Schließung der Sitzung.

 

§ 17

(1) Im Rahmen der öffentlichen Sitzung wird vor der Beratung über Verhandlungsgegenstände die Sitzung für eine Einwohnerfragestunde unterbrochen. Die Fragestunde wird von der/ dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.