Sitzung: 25.09.2023 Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: SG/084/2023/XI
Beschluss:
Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller)
für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Der Rat der Samtgemeinde
Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen
der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.
Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2019: Der Jahresüberschuss von 30.943,38 € wird mit dem
vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs.
9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).
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2. |
Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |