Sitzung: 20.06.2023 Rat der Stadt Rethem (Aller)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: RE/088/2023/XI
Der Vorsitzende Wolfgang Leseberg merkt an, dass mit dem Überschuss vorsichtig umgegangen werden müsse, da in den letzten Jahren viele Projekte im Baubereich verschoben wurden.
Beschluss:
Von dem Schlussbericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der
Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird
Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss der Stadt
Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen. Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im
Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die
Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:
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2. |
Dem Stadtdirektor
wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |