Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

252.894,38 €

werden mit dem restlichen vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG)

95.910,32 €

und in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

156.984,06 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Dem Stadtdirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.