Sitzung: 23.05.2023 Rat der Gemeinde Böhme
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BÖ/048/2023/XI
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird
Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde
Böhme nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen
der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Der Jahresabschluss der Gemeinde Böhme für das
Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2018:
|
||||||||||
2. |
Dem
Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |