Sitzung: 10.05.2023 Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HSL/065/2023/XI
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Häuslingen beschließt, vorbehaltlich des Abschlusses des Städtebaulichen- und
Erschließungsvertrages für das Baugebebiet „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ zwischen
der Gemeinde Häuslingen und der GES die nachfolgenden Widmungen:
Die am Flurstück
79/66 der Flur 2 der Gemarkung Häuslingen beginnende Erschließungsanlage für
das „Wohngebiet Eilstorfer Weg, Häuslingen“ (Gesamtlänge ca. 235 m + 1
Stichstraße von 133 m auf dem Flurstück 78/42 der Flur 2 der Gemarkung groß
Häuslingen) wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der am Flurstück
78/42 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen beginnende und am Flurstück
78/44 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen endende Stichweg 1 (Gesamtlänge
ca. 25 m auf dem Flurstück 78/45 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen) wird
mit der Beschränkung der reinen Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der am Flurstück
78/42 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen beginnende und am Flurstück
78/42 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen endende Stichweg 2 (Gesamtlänge
ca. 45 m auf dem Flurstück 78/43 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen) wird
mit der Beschränkung der reinen Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.