Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, vorbehaltlich des Abschlusses des Städtebaulichen- und Erschließungsvertrages für das Baugebebiet „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ zwischen der Gemeinde Häuslingen und der GES die nachfolgenden Widmungen:

 

Die am Flurstück 79/66 der Flur 2 der Gemarkung Häuslingen beginnende Erschließungsanlage für das „Wohngebiet Eilstorfer Weg, Häuslingen“ (Gesamtlänge ca. 235 m + 1 Stichstraße von 133 m auf dem Flurstück 78/42 der Flur 2 der Gemarkung groß Häuslingen) wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Der am Flurstück 78/42 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen beginnende und am Flurstück 78/44 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen endende Stichweg 1 (Gesamtlänge ca. 25 m auf dem Flurstück 78/45 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen) wird mit der Beschränkung der reinen Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Der am Flurstück 78/42 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen beginnende und am Flurstück 78/42 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen endende Stichweg 2 (Gesamtlänge ca. 45 m auf dem Flurstück 78/43 der Flur 2 der Gemarkung Groß Häuslingen) wird mit der Beschränkung der reinen Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer für den öffentlichen Verkehr gewidmet.