Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

78.794,92 €

werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

69.012,39 €

und in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses

9.782,53 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.