Sitzung: 10.05.2023 Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HSL/064/2023/XI
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird
Kenntnis genommen. Der Rat der
Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über-
und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift
des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für
das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2018:
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2. |
Der Bürgermeisterin
wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |