Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Landkreis Heidekreis hat angekündigt, zur erforderlichen Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergienutzung einen „Teilplan Wind“ im Rahmen des RROP aufzustellen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss dieser Plan bis zum 31.12.2026 rechtskräftig sein. Nach den derzeitigen Planungen dürften auch Groß und Klein Häuslingen von den Planungen betroffen sein. Es wird über die Ausweisung von Vorrangflächen in den Gemarkungen Groß Häuslingen und Groß Eilstorf gesprochen. Ebenso ist im Nachbarlandkreis Verden in der Gemarkung Otersen eine Vorrangfläche geplant. Sofern diese drei Standorte realisiert werden, ist mit einem Zubau von bis zu 20 weiteren Windenergieanlangen mit Höhen von ca. 250 m zu rechnen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen wird die Gemeinde Häuslingen davon finanziell nennenswert profitieren.

 

Der Heidekreis hat angekündigt die Kommunen bei der Erarbeitung von Kriterien für die Ausweisung einzubinden. Der Samtgemeindebürgermeister Björn Symank hat zugesagt, dass die Abstimmung unter Einbindung der Mitgliedgemeinden erfolgt.