Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltung: 2

Ratsherr Franz Leverenz erwähnt, dass das Thema nicht in den Rat gehöre, sondern Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Außerdem sind der Landkreis sowie die Wasserbehörde Entscheidungsträger.

Ratsherr Wolfgang Leserberg entgegnet, dass der ehemalige Geschäftsführer der Wasserbehörde in einer Stellungnahme vor der Mitbenutzung durch Bauern warnt. Eine langfristige Nutzung gefährdet die Versandung. Zusätzlich kann er es moralisch nicht verantworten, dass dadurch der Brandschutz gefährdet wird.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Prüfung zur Beteiligung der Landwirte an den Kosten durchzuführen.    

Anschließend gibt es einen regen Austausch der Ratsmitglieder.     


Beschluss:

Der Rat beschließt die Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen

  1. zu bewilligen sofern keine Bedenken anderer Behörden geäußert werden

oder

  1. zu versagen und die bisher genehmigten Mitnutzungen zu widerrufen.