Sitzung: 02.03.2023 Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/066/2023/XI
Ratsherr Jonas Wussow fragt an, wie die Mietregelungen für die Ausleihe wären.
Ratsherr Felix Camphausen antwortet, dass man den Defibrillator gegen Unterschrift aus dem Rathaus abholen kann und gegen Unterschrift wieder abgeben muss.
Beschluss:
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) beschafft einen mobilen
Defibrillator, der von Ort zu Ort bzw. zu Feierlichkeiten oder Veranstaltungen
mitgenommen werden kann, um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen gerade
auf dem Lande zu erhöhen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushalt
bereitzustellen und ein entsprechendes Gerät zu beschaffen.