Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Ausschussmitglied Ernst-Walter Vollmer spricht sich dafür aus, dass im Mietvertrag eine Endreinigung mit eingebracht wird, die die Mieter zahlen müssen.

Zusätzlich stellt er den Antrag, dass der zweite Passus, wo es um die ganztägige Miete geht, gestrichen werden soll.

Diesem Antrag wird mit Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 zugestimmt.

Die Verwaltung soll den § 2 Abs. bis zum Verwaltungsausschuss noch einmal überarbeiten.

Vollmer erwähnt, dass es ihn ärgere, dass die Politik beim Überarbeiten der Gebührenordnung nicht mit einbezogen wurde, mit der Begründung, dass es vor Jahren schon eine Diskussion darüber gab und keine Einigung getroffen wurde. Außerdem sieht er rechtliche Bedenken.

Ausschussmitglied Ernst-Walter Vollmer stellt den Antrag, dass es keine Vergünstigungen für Mitglieder geben solle, anders als von der Verwaltung vorgeschlagen.

Diesen Antrag wird mit Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 zu gestimmt.

Stadtdirektor Björn Symank erwähnt, dass die Einbeziehung der Politik gerade in diesem Gremium stattfindet.

Vorsitzender Wolfgang Leseberg gibt den Vorsitz an seinen Vertreter Ernst-Walter Vollmer ab.

Wolfgang Leseberg erwähnt, dass die Gebührenordnung so nicht rechtens wäre, da einzelne Vereine ausgeschlossen werden. Daher schlägt er vor, dass man die Landfrauen nicht einzeln aufführt, sondern eine Kategorie eingetragene Vereine hinzufügt, wo diese mit runterfallen würden. Falls diese kein eingetragen Verein sind muss sich die Politik noch etwas anderes überlegen.

Wolfgang Leseberg stellt den Antrag, dass die Überschrift in „eingetragene und Gemeinnützige Vereine aus Rethem“ in der Gebührenordnung geändert werden soll.

Diesen Antrag wird mit Ja 5 Nein 0 Enthaltung 0 zugestimmt.

 

Leserberg übernimmt den Vorsitz wieder.


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt:

  1. Die Änderung der Anlage 2 der Satzung über die Benutzung des Burghofes Rethem (Aller) und
  2. Den Mietvertrag für den Burghof

Jeweils in der vorliegenden Form gemäß den Anlagen 1 und 2 dieser Drucksache.