Sitzung: 30.11.2022 Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: HSL/052/2022/XI
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 17.11.2022 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 17.11.2022 wird
Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im
Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu
deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung
erteilt wurde, Kenntnis.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen
für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Behandlung
des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:
|
||||||||
2. |
Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG Entlastung erteilt. |