Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 17.11.2022 sowie der Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 17.11.2022 wird Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

7.425,73 €

werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

7.425,73 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.