Sitzung: 07.12.2022 Rat der Stadt Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: RE/067/2022/XI
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 09.11.2022 sowie der
Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 09.11.2022 wird
Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss der Stadt Rethem (Aller)
für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im
Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die
Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.
Behandlung des Jahresergebnisses des
Haushaltsjahres 2017: Der Jahresüberschuss von 60.651,88 € wird mit dem
vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs.
9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).
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2. |
Dem Stadtdirektor wird
gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |