Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 17.11.2022 sowie der Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 17.11.2022 wird Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Böhme nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Böhme für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:

Der Jahresfehlbetrag 2017 beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von -54.465,26 € wird mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

 

2.

Dem Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.