Der Wirtschafts- und Finanzausschuss hat ein paar Anpassungswünsche zur Sondernutzungssatzung.

 

In § 2 (1) Erlaubnispflicht für Sondernutzungen (Sondernutzungssatzung) soll ein weiterer Spiegelstrich bezüglich Wahlplakate miteingefügt werden, wie im Nds. Erlass Wahlen aufgeführt.

 

Hinsichtlich des Gebührentarifs sind bei den Nummern 5-7 die Mindestgebühren zu überprüfen, da diese unter der jährlichen Gebühr liegt.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt den Erlass einer Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen im Gebiet der Stadt Rethem (Aller) sowie die entsprechende Sondernutzungsgebührensatzung mit dem dazugehörigen Gebührentarif. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger der Straßenbaulast den Satzungen in der vorliegenden Form zustimmt.