Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende Cort-Brün Voige erläuert die Drucksache und fragt an ob das Grundstück Hauptstraße 36 mit ca. 911 qm mit in die zu sichernden Grundstücke aufgenommen werden sollte.

 

Ratsmitglied Mirko Kunze gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Grundstück um eine Brandruine handelt und dass man die Kosten vor einem möglichen Kauf abschätzen sollte. Der Rat stimmt einstimmig mit 8x Ja dafür, dass das Grundstück mit auf die Liste des zu sichernden Grundstücks kommt.

 

In den Beschluss werden somit die Flurstücke 147/6 und 147/3 mit aufgenommen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, die in der Ratssitzung am 14.07.2022 beschlossene Satzung über zu sichernde Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen um die Grundstücke der Flur 1, Flurstücke 169/1, 176/1, 485/174, 487/174, 147/6 und 147/3 zu ergänzen.