Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für diesen Tagesordnungspunkt gibt der Vorsitzende Wolfgang Leseberg die Funktion des Vorsitzenden an das Ausschussmitglied Torsten Gudehus ab.

 

Samtgemeindebürgermeister Björn Symank informiert den Ausschuss darüber, wie sich die Verwaltung die Umsetzung des § 2b UstG vorstellt und welche Schritte diesbezüglich schon eingeleitet wurden.

 

Ausschussmitglied Wolfgang Leseberg regt an, dass aus seiner Sicht die Vorlage nicht schlüssig genug ist. Des Weiteren ist es schade, dass nur Kommunen aufgelistet werden, die sich externe Hilfe geholt haben und keine, die die Umsetzung aus eigener Kraft durchführen. Samtgemeindebürgermeister Björn Symank erwidert, dass er seinen Mitarbeitern und ihre Einschätzung zu diesem Thema vertraut. Hinzu kommt, dass sich der gesamte Fachbereich I sich mit dem Thema befasst hat. Des Weiteren erachtet er es als nicht sinnvoll, wenn sich Herr Lange bis Anfang des nächsten Jahres nur mit diesem Thema beschäftigen muss und so für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht, wo er gebraucht wird. Björn Fahrenholz, von der Verwaltung, spricht sich für externe Hilfe aus und zieht einen Vergleich zu den Jahresabschlüssen.

 

Ausschussmitglied Wolfgang Leseberg entgegnet Björn Fahrenholz, dass sich der Ausschuss bei dem Beschluss die Jahresabschlüsse fremd zu vergeben nicht voll und ganz überzeugt war. Außerdem sollen diese in den nächsten Jahren auch wieder selbst von der Verwaltung erledigt werden. Es sei schade, dass nicht bei der Samtgemeinde Ahlden nachgefragt wurde, wie die das machen, da im Ausschuss im Februar schon angesprochen wurde, dass diese Kommune es selbstständig hinbekommt.

 

Vorsitzender Torsten Gudehus ist der Meinung, dass die Verwaltung einen Großteil selbst bearbeiten kann, allerdings dürfte nicht vergessen werden, dass den Mitarbeitern die Expertise fehlt.

 

Ausschussmitglied Wolfgang Leseberg stellt folgenden Antrag: Wir vergeben die Leistungen nicht fremd, sondern prüfen selber und nur bei zweifelnden Fällen darf sich externe Hilfe geholt werden. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt: 6 Ja   1 Nein   0 Enth.   0 Bef. 


Beschluss:

 

Der Samtgemeinderat beschließt, dass die Samtgemeindeverwaltung zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Besteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) externe Unterstützung ausschreiben und beauftragen soll. Die entsprechenden finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung. Ansatzüberschreitungen werden durch den Deckungskreis der Aufwandskonten aufgefangen.

 

Die Samtgemeindeverwaltung wird mit der unverzüglichen Ausführung beauftragt und hat in den nächsten Sitzungsläufen über die Fortschritte zu berichten.