Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im
Stadtgebiet Rethem (Aller)“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im
Stadtgebiet Rethem (Aller)“ wurde als selbstständiger Bebauungsplan gem. § 8
Abs. 2 BauGB aufgestellt. Im Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der
Genehmigungsbehörde wurden Mängel formeller Art festgestellt. Der
Satzungsbeschluss wurde daraufhin entsprechend aufgehoben (siehe Drucksache
RE/166/2024/XI).
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit
vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 durchgeführt.
Die eingereichten
Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange wurden in den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt
und in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 vor
Satzungsbeschluss eingearbeitet.
Aufgrund einer
Änderung der Planzeichnung ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der entsprechende geänderte Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung
des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ nebst Begründung ist dieser
Drucksache in den Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Auf dieser Grundlage
soll die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §
3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Abwägungsvorschläge
Anlage 1.1 –
Stellungnahmen
Anlage 2 –
Bebauungsplan Entwurf
Anlage 3 –
Begründung Entwurf
Beschluss:
1. |
Die im April 2024 erfolgte Abwägung wird aufgehoben. |
2. |
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange aus dem Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden zur
Kenntnis genommen. Den aktualisierten Abwägungsvorschlägen wird gefolgt. |
3. |
Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische
Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“
wird zugestimmt. |
4. |
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs.
2 BauGB wird durchgeführt. |
Finanzierung: