Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)" Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
RE/168/2024/XI
Aktenzeichen
622-21/26
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ wurde als selbstständiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aufgestellt. Im Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Genehmigungsbehörde wurden Mängel formeller Art festgestellt. Der Satzungsbeschluss wurde daraufhin entsprechend aufgehoben (siehe Drucksache RE/166/2024/XI).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 durchgeführt.

Die eingereichten Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden in den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 vor Satzungsbeschluss eingearbeitet.

Aufgrund einer Änderung der Planzeichnung ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der entsprechende geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ nebst Begründung ist dieser Drucksache in den Anlagen 2 und 3 beigefügt.

Auf dieser Grundlage soll die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Abwägungsvorschläge

Anlage 1.1 – Stellungnahmen

Anlage 2 – Bebauungsplan Entwurf

Anlage 3 – Begründung Entwurf


Beschluss:

1.

Die im April 2024 erfolgte Abwägung wird aufgehoben.

2.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Den aktualisierten Abwägungsvorschlägen wird gefolgt.

3.

Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ wird zugestimmt.

4.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

 


Finanzierung: