Die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Plangebiet in der
Ortschaft Bierde wurde auf Grundlage der vorausgegangenen Beratungen und des
Ratsbeschlusses vom 10.03.2022 in der
Zeit vom 28.03.2022 bis einschl. 06.05.2022 durchgeführt. Anregungen, Hinweise
oder Einwände aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen (s. Anlage
1) wurden in den beigefügten Abwägungsvorschlägen (s. Anlage 2) des vom
Vorhabenträger beauftragten Ingenieurbüros H&P Ingenieure, Laatzen,
behandelt.
Die Abwägungsvorschläge
sind in dem Feststellungsbeschluss (s. Anlage 3) nebst Begründung (s. Anlage 4)
zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller)
eingearbeitet.
Der Landkreis
Heidekreis hat in seiner Stellungnahme vom 25.04.2022 darauf hingewiesen, dass
aus naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollziehbar dargelegt ist, dass die
Leistungserhöhung der Anlage nicht zu relevanten Erhöhungen der
Stickstoffdeposition und ggfs. zu Beeinträchtigungen stickstoffempfindlicher
Biotope bzw. des südlich gelegenen Landschaftsschutzgebietes „Aller-Leinetal“
und des Naturschutzgebietes „Aller-Leinetal“ kommen kann.
Dieser Hinweis wurde
vom beauftragten Planungsbüro in der Begründung zur 17.
Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 9.3 dahingehend aufgegriffen, dass ein
entsprechendes Gutachterbüro beauftragt wurde und bezüglich der
Beeinträchtigung möglicher erhöhter Stickstoffdepositionen im
Bebauungsplanverfahren konkreterer Aussagen getroffen werden. Als Grundlage für
das Gutachten ist eine möglichst konkrete Definition der Nutzungen /
verwendeten Stoffe / technischen Verfahren etc. Erforderlich, die naturgemäß
erst im Bebauungsplanverfahren vorliegen. Für das vorliegende
Flächennutzungsplanänderungsverfahren liegt jedoch eine grundlegende Vorabeinschätzung
des Gutachters vor, nach der angesichts der aktuellen Nutzungskonzeptionen und
unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterungen keine maßgeblichen
Ammoniak-Emissionen zu erwarten sind.
Die Darstellungen
des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes sind in der Anlage 5 ersichtlich.
Der
Feststellungsbeschluss soll auf dieser Grundlage gefasst und beschlossen
werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Abwägungsvorschlägen zu den eingereichten Stellungnahmen zu
folgen, den vorliegenden Feststellungsbeschluss nebst Begründung zuzustimmen
und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller)
zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Stellungnahmen
Anlage 2 –
Abwägungsvorschläge
Anlage 3 –
Feststellungsbeschluss
Anlage 4 –
Begründung
Anlage 5 –
Planzeichnung 17. Änderung FNP
Anlage 6 –
Untersuchung der Brutvögel abia
Anlage 7 –
Kartierung Brutvögel
Anlage 8 –
Schalltechnische Vorabeinschätzung abia
Beschluss:
- Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden zur Kenntnis genommen. Den vorliegenden Abwägungsvorschlägen
(Stand: September 2022) wird gefolgt.
- Der
Endfassung des Feststellungsbeschlusses der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem nebst Begründung (Stand:
07.09.2022) wird zugestimmt
- Die
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller)
(Stand: 07.09.2022) wird beschlossen.
Folgekostenrechnung:
-keine
Folgekosten-