Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) - Sonderbaufläche Bioenergie mit Aufhebung der Konzentrationszone für Bioenergieanlagen nördlich von Bierde
Vorlage
SG/048/2022/XI
Aktenzeichen
622-10/17
Art
Drucksache

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Plangebiet in der Ortschaft Bierde wurde auf Grundlage der vorausgegangenen Beratungen und des Ratsbeschlusses vom  10.03.2022 in der Zeit vom 28.03.2022 bis einschl. 06.05.2022 durchgeführt. Anregungen, Hinweise oder Einwände aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen (s. Anlage 1) wurden in den beigefügten Abwägungsvorschlägen (s. Anlage 2) des vom Vorhabenträger beauftragten Ingenieurbüros H&P Ingenieure, Laatzen, behandelt.

 

Die Abwägungsvorschläge sind in dem Feststellungsbeschluss (s. Anlage 3) nebst Begründung (s. Anlage 4) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) eingearbeitet.

 

Der Landkreis Heidekreis hat in seiner Stellungnahme vom 25.04.2022 darauf hingewiesen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollziehbar dargelegt ist, dass die Leistungserhöhung der Anlage nicht zu relevanten Erhöhungen der Stickstoffdeposition und ggfs. zu Beeinträchtigungen stickstoffempfindlicher Biotope bzw. des südlich gelegenen Landschaftsschutzgebietes „Aller-Leinetal“ und des Naturschutzgebietes „Aller-Leinetal“ kommen kann.

 

Dieser Hinweis wurde vom beauftragten Planungsbüro in der Begründung zur 17. Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 9.3 dahingehend aufgegriffen, dass ein entsprechendes Gutachterbüro beauftragt wurde und bezüglich der Beeinträchtigung möglicher erhöhter Stickstoffdepositionen im Bebauungsplanverfahren konkreterer Aussagen getroffen werden. Als Grundlage für das Gutachten ist eine möglichst konkrete Definition der Nutzungen / verwendeten Stoffe / technischen Verfahren etc. Erforderlich, die naturgemäß erst im Bebauungsplanverfahren vorliegen. Für das vorliegende Flächennutzungsplanänderungsverfahren liegt jedoch eine grundlegende Vorabeinschätzung des Gutachters vor, nach der angesichts der aktuellen Nutzungskonzeptionen und unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterungen keine maßgeblichen Ammoniak-Emissionen zu erwarten sind.

 

Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes sind in der Anlage 5 ersichtlich.

 

Der Feststellungsbeschluss soll auf dieser Grundlage gefasst und beschlossen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Abwägungsvorschlägen zu den eingereichten Stellungnahmen zu folgen, den vorliegenden Feststellungsbeschluss nebst Begründung zuzustimmen und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) zu beschließen.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Stellungnahmen

Anlage 2 – Abwägungsvorschläge

Anlage 3 – Feststellungsbeschluss

Anlage 4 – Begründung

Anlage 5 – Planzeichnung 17. Änderung FNP

Anlage 6 – Untersuchung der Brutvögel abia

Anlage 7 – Kartierung Brutvögel

Anlage 8 – Schalltechnische Vorabeinschätzung abia

 

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den vorliegenden Abwägungsvorschlägen (Stand: September 2022) wird gefolgt.
  2. Der Endfassung des Feststellungsbeschlusses der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem nebst Begründung (Stand: 07.09.2022) wird zugestimmt
  3. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) (Stand: 07.09.2022) wird beschlossen.

 

 


Folgekostenrechnung:

 

-keine Folgekosten-