Sitzung: 17.11.2022 Feuerschutz-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/051/2022/XI
Beschluss:
Die örtlichen
Feuerwehren erhalten zur Sicherung von Veranstaltungen im Gebiet der
Samtgemeinde Rethem (Aller) gemäß § 2 Abs. 6 NBrandSchG die Befugnis zur
Verkehrsregelung, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht
rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die originären Aufgaben des
Brandschutzes nicht gefährdet sind.