Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die örtlichen Feuerwehren erhalten zur Sicherung von Veranstaltungen im Gebiet der Samtgemeinde Rethem (Aller) gemäß § 2 Abs. 6 NBrandSchG die Befugnis zur Verkehrsregelung, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die originären Aufgaben des Brandschutzes nicht gefährdet sind.