Sitzung: 06.10.2022 Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/042/2022/XI
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2022. Verteilt wird von den um die
Kreisumlage verringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %. |
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Für 2022 ergibt sich damit die
folgende Verteilung:
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