Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ratsfrau Ute Feldmann weist darauf hin, dass Sie zur Drucksache „Stellungnahme zu den weichen Tabukriterien Ausweisung Vorranggebiete Windenergie“ (RE/050/2022/XI) für einen Abstand von 1.000m zu allen Wohnbebauungen und nicht nur zu geschlossener Bebauung gem. §34 BauG argumentiert hatte. Dies wird nachträglich geändert.


Beschluss

 

Der öffentliche Teil der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Rethem (Aller) am 11.07.2022 wird mit o.g. Änderung genehmigt.