Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Samtgemeindebürgermeister Björn Symank stellt klar, dass die Reihenfolge der Maßnahmen als auch die Maßnahmen an sich von der Verwaltung empfohlen werden. Die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes sei auch ein wichtiges Zeichen an die Feuerwehren.

 

Ausschussmitglied Felix Camphausen teilt mit, dass er den letzten Satz im Beschluss zu ungenau findet.

 

Ausschussvorsitzender Wolfgang Leseberg pflichtet ihm bei und Schlägt vor im letzten Satz nach dem Wort Verwaltung „/Rat“ zu ergänzen, damit es eindeutiger wird.

 

Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss.

 

Ausschussmitglied Arnd Helberg spricht sich gegen eine Zusammenlegung der Ortswehren aus.

 

Samtgemeindebürgermeister Björn Symank antwortet, dass ihm bewusst ist, dass die Zusammenlegung ein hoch sensibles Thema ist.

 

Gemeindebrandmeisterin Sonja Kny ergänzt, dass ohne die Zusammenlegungen die Schutzziele nicht erreicht werden können, da es zum einen an ausgebildeten Personal und zum anderen an Personal allgemein fehle. 

 

Daraufhin folgt eine kleine Diskussion im Ausschuss über dieses Thema.  


Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Unter Beachtung der durch Rechtsprechung standardisierten Schutzziele werden nachfolgend genannte Schutzziele festgelegt:

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat das Ziel im bebauten Samtgemeindegebiet innerhalb der Risikokategorien B 3 und B 4 innerhalb von 10 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer Mindesteinsatzstärke von 9 Funktionen (im Additionsverfahren) und innerhalb von 15 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer Mindesteinsatzstärke von 18 Funktionen mit einer auf das kritische Brand- oder Hilfeleistungsereignis ausgerichteten technischen Ausstattung einzusetzen und das für 80 % aller Einsätze in den Risikokategorien B 3 und B 4 sicher zu stellen.

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller)  hat das Ziel im bebauten Samtgemeindegebiet innerhalb der Risikokategorien B 1 und B 2 innerhalb von 10 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer Mindesteinsatzstärke von 6 Funktionen (im Additionsverfahren) und innerhalb von 15 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer Mindesteinsatzstärke von 18 Funktionen mit einer auf das kritische Brand- und Hilfeleistungsereignis ausgerichteten technischen Ausstattung einzusetzen und das 80 % aller Einsätze in den Risikokategorien B 1 und B 2 sicher zu stellen.

 

Die Umsetzung der Gutachterempfehlungen soll nach Konkretisierung der Maßnahmen durch die Verwaltung/Rat schrittweise im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.